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Energie und Wasser Potsdam Kundenservice

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Für den Brandfall vorbereitet?

Hausbau: Was Sie zum Löschwasser wissen müssen

Was Sie hinsichtlich des Löschwassers beachten sollten

Die Richtlinien zum Löschwasser sind im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) verankert. Man unterteilt die Löschwasserversorgung nach der Richtung des Löschzieles. So unterscheidet man unter:

  • Grundschutz
  • Objektschutz

Der Grundschutz ist durch die Kommune abzusichern

Für den Grundschutz sind die Gemeinden bzw. Kommunen zuständig, indem sie Löschwasser vorhalten, um den Brandschutz in Wohngebieten, Gewerbegebieten, Mischgebieten und Industriegebieten ohne erhöhtes Sach- und Personenrisiko vorzuhalten. Die Landeshauptstadt Potsdam bedient sich zur Erfüllung dieser Aufgabe der Energie und Wasser Potsdam GmbH, soweit dies über die öffentlichen Leitungen der Trinkwasserversorgung technisch möglich ist.

Auszug aus dem § 3 BbgBKG:

„Aufgaben der amtsfreien Gemeinden, der Ämter und der kreisfreien Städte"

(1) Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung … eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten sowie eine angemessene Löschwasserversorgung zu gewährleisten ...

(2) Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und die kreisfreien Städte müssen … eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen und in einem Gefahrenabwehrbedarfsplan den örtlichen Verhältnissen entsprechend Schutzziele festlegen, nach denen sich die Personal- und Sachausstattung der Feuerwehr sowie die angemessene Löschwasserversorgung bestimmen …

Der Objektschutz ist durch den Grundstückseigentümer abzusichern

Als Objektschutz werden die Sicherheitsvorkehrungen auf Privatgrundstücken mit höheren Gefährdungsgrad angesehen. Wann ein erhöhter Gefährdungsgrad oder eine erhöhte Brandlast vorliegt, die eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich macht, ist abhängig von der Nutzung des Grundstückes und des Gefahrenpotentials. Aber auch wenn die Bauaufsichtsbehörde nach der Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle die Erforderlichkeit einer besonderen Löschwasserversorgung sieht. Der Objektschutz wird grundsätzlich nicht durch die Energie und Wasser Potsdam GmbH bereitgestellt. Er ist durch den Grundstückseigentümer mit eigenen Maßnahmen (Bevorratung von Löschwasser, Feuerlöscher usw.) in Eigenverantwortung zu realisieren.

Auszug aus dem § 14 BbgBKG:

„Vorsorgepflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken"

(1) Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen mit einer besonderen Brand- oder Explosionsgefährdung oder von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle eines sonstigen gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für die Gesundheit oder das Leben einer größeren Zahl von Menschen, Gefahren für erhebliche Sachwerte oder akute Umweltgefahren ausgehen können, sind verpflichtet, die Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 bei der Vorbereitung der Gefahrenabwehr besonders zu unterstützen. Sie haben den Aufgabenträgern nach § 2 Abs. 1 die für die Alarm- und Einsatzplanung notwendigen Informationen und die erforderliche Beratung zu gewähren sowie bei einem Schadensereignis auf dem Grundstück oder in der baulichen Anlage die zuständigen Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 über zweckmäßige Maßnahmen der Gefahrenabwehr unverzüglich, sachkundig und umfassend zu beraten. Darüber hinaus können die Eigentümer, Besitzer, sonstigen Nutzungsberechtigten und Betreiber, soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht, von dem jeweils zuständigen Aufgabenträger nach § 2 Abs. 1 verpflichtet werden, zum Zwecke der Verhütung oder Bekämpfung von Bränden, Explosionen oder sonstigen gefahrbringenden Ereignissen auf eigene Kosten … für die Bereitstellung von ausreichendem Löschwasser über den Grundschutz hinaus, Sonderlöschmitteln und anderen notwendigen Materialien zu sorgen …“

Ihr Löschwassernachweis: Sprechen Sie uns an!

Ihre Anfrage zum Löschwassernachweis können Sie an unseren Ansprechpartner in der Abteilung Wassernetze, Herrn Nehring, senden.

Je nach baulicher Situation können Löschwasserentnahmen von 48 m³/h (800 l/min) bis 96 m³/h (1600 l/min) über einen Zeitraum von 2 Stunden nach DVGW-W-405 bei der Energie und Wasser GmbH beantragt werden.

Um das Löschwasser im Bedarfsfall absichern zu können, sollten in einem Umkreis von 300 Metern eine oder mehrere Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr vorhanden sein. In der Regel sind das Hydranten des Trinkwassernetzes der Energie und Wasser Potsdam.

Nach Prüfung und bei technischer Machbarkeit erhalten Sie eine entsprechende Löschwasserzusage zur Vorlage beim Bauamt.

Typen von Löschwasserentnahmestellen

  • Unterflurhydranten nach DIN 3221
  • Überflurhydranten nach DIN 3222
  • Unterirdische Löschwasser-Behälter nach DIN 14230
  • Löschwasserteiche DIN 14210
  • Löschwasserbrunnen DIN 14220
Überflurhydrant auf den Gehweg am Straßenrand in einer Wohnsiedlung