Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Informationen nach Trinkwasserverordnung
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH ist über den Ver- und Entsorgungsvertrag mit der Landeshauptstadt Potsdam vertraglich für die Daseinsvorsorge hinsichtlich der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung verpflichtet. Die Wassernetze (Trinkwasser und Abwasser) sind im Tochterunternehmen, der Netzgesellschaft Potsdam angesiedelt. Alle wichtigen Informationen nach Trinkwasserverordnung finden Sie nachfolgend oder auf dem Wasserportal des BDEW.
Wir gewinnen unser Trinkwasser mit rund 110 Tiefbrunnen aus dem Grundwasser mit unterschiedlichen Anteilen an Uferfiltrat und bereiten es in 5 Wasserwerken mit Hilfe von Belüftung und Filtration auf. Zum Schutz des Grundwassers sind behördlicherseits Wasserschutzgebiete festgesetzt und ausgewiesen worden.
Wir beliefern auf einer Fläche von ca. 187,68 km² über 195.000 Einwohner, Betriebe und öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt Potsdam und die Ortsteile Caputh und Geltow der Gemeinde Schwielowsee über ein ca. 1.039 km langes Netz mit Trinkwasser. Eine Übersicht zu den Versorgungsgebieten finden Sie hier. Zusätzlich bestehen Wasserlieferverträge zu einigen Umlandgemeinden. Zur Resilienzsteigerung besteht zudem ein Wasserbezugsvertrag mit der Osthavelländische Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung GmbH. Bei einem Anschlussgrad von 100 % liefern wir jährlich ca. 10,5 Mio. m³ Trinkwasser mit einer Abgabe von durchschnittlich ca. 29.000 m³/Tag (Spitzenabgabe bis zu 50.000 m³/Tag).
Durch kontinuierliche Instandhaltung und Netzerneuerung gelingt es uns, die Wasserverluste auf ein Minimum zu reduzieren. Die Wasserverlustrate nach DVGW-Arbeitsblatt W 392 beträgt rund 0,072 m³/(km* h) und ist damit als niedrige Verlustrate zu bewerten. Dafür werden jährlich zweistellige Millionenbeträge in die Wasserwerke und Netzinfrastruktur investiert. Zudem betreibt die EWP 2 Trinkwasserbrunnen, über welche am Potsdamer Hauptbahnhof und auf der Karl-Liebknecht-Straße Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird.
Als Betreiber einer kritischen Infrastruktur schützen wir die Anlagen und Netze vor potenziellen Risiken. Unser Handeln basiert dabei auf den Vorgaben der zuständigen staatlichen Behörden und den fachlichen Empfehlungen des DVGW. Dies schließt ein Risikomanagement ein, welches sich vom Einzugsgebiet der Wasserwerke über die Aufbereitung in den Wasserwerken bis zur Verteilung im Trinkwassernetz erstreckt.
Das von uns abgegebene Trinkwasser erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Es kann jederzeit unbedenklich zum Trinken, für die Zubereitung von Speisen einschließlich Säuglingsnahrung, zum Waschen sowie zum Wohlfühlen genutzt werden. In über 1.600 Analysen überprüfen wir jährlich die Qualität. Die Untersuchungen umfassen die Parameter der TrinkwV, festgelegte Parameter nach den Wasserrechtlichen Erlaubnissen und Nutzungsgenehmigungen sowie eine umfangreiche Eigenüberwachung. Mit den Wasserbehörden und Gesundheitsämter stehen wir in engem Kontakt.
Am Übergabepunkt, dem Wasserzähler, endet unsere Zuständigkeit. Sollten Sie innerhalb Ihrer Hausinstallation Probleme oder Sorgen haben, ist der Eigentümer in der Verantwortung. Unser Installateurverzeichnis finden Sie hier. Zur fachlichen Unterstützung können Sie sich selbstverständlich gern an uns wenden. Auch das Gesundheitsamt steht Ihnen bei Fragen zur Hausinstallation beratend zur Seite.
Gerade mal 0,3 Cent kostet ein Liter Trinkwasser aus der Leitung! Anhand der folgenden Beispielrechnung lassen sich die Wasserkosten pro Haushalt und Jahr darstellen:
Der Mengenpreis für Potsdam, Caputh und Geltow beträgt 2,25 €/m³ (0,225 Cent/l). Hinzu zu den Wasserkosten pro Haushalt und Jahr kommen die gebrauchsunabhängigen Kosten der Trinkwasserversorgung. Die Beispielrechnung veranschaulicht die vereinfachte Berechnung der Wasserkosten pro Haushalt. Beim Wassergebrauch pro Person ist der Bundesdurchschnitt als verlässliche Grundlage heranzuziehen (Quelle: BDEW, 2022). Die tatsächlichen individuellen Haushaltskosten unterscheiden sich aufgrund abweichender gebietsspezifischer Wassergebräuche.
Die Trinkwassergebühren erhebt die Landeshauptstadt Potsdam und sie setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Die aktuellen Gebühren für Trinkwasser sowie die aktuell geltende Satzung der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie hier.
Ihre Zufriedenheit ist unser größtes Gut! Doch trotz aller Sorgfalt: wo gearbeitet wird, können Fehler nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Auf Kundenanfragen und -beschwerden (Telefonanrufe, persönliche Vorsprachen, E-Mails oder Briefe) reagieren wir unverzüglich. Das ist uns – und sicher auch unseren Kunden – wichtiger als statistische Erfassungen zu Anzahl und Häufigkeit von Beschwerden. Allerdings: nicht immer sind Beschwerden bzw. Forderungen aus unserer Sicht begründet. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden. Dies ist bei uns jedoch sehr selten der Fall.
Weiterführende Verbraucherinformationen finden Sie in unserem Downloadcenter sowie in auf den Seiten des BDEW , des DVGW und des Umweltbundesamtes.