Energie und Wasser Potsdam Kundenzentrum WilhelmGalerie
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Grundversorgung mit Energie in Potsdam
Wir sind für Sie da
Es kann immer passieren, dass ein Versorger am Markt in die Insolvenz geht. Neben all den Unannehmlichkeiten, welche auch Ihnen dadurch entstehen, sollen Sie sich um eine Sache keine Sorgen machen: Ihre Strom- und Gasversorgung. Die Energie und Wasser Potsdam GmbH ist für Sie da.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat unter anderem den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
Die Ersatzversorgung wird gemäß § 38 EnWG in Verbindung mit § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Danach versorgen wir Sie in Gebieten, in denen die Energie und Wasser Potsdam GmbH gemäß § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn:
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen.
Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromliefervertrag mit uns abschließen. Für ein Beratungsgespräch zu unseren Produkten sowie zu Ihren Fragen rund um das Thema Energieversorgung steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein Angebot, das Ihrem Energiebedarf entspricht.
Produkt | Arbeitspreis (Cent pro kWh) | Grundpreis (Euro pro Monat) |
---|---|---|
EWP EchtFlexibel | 30,42 | 6,92** |
Gültig ab 01.01.2021. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise, die gesetzlichen Steuern und Umlagen sind enthalten. Bitte beachten Sie, dass Rundungsdifferenzen auftreten können. * Sofern Ihr Verbrauch an Ihrer Entnahmestelle mit einer modernen Messeinrichtung erfasst wird, verändert sich Ihr Grundpreis um +14,01 Euro/Jahr brutto.
Produkt | Arbeitspreis (Cent pro kWh) | Grundpreis (Euro pro Monat) |
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EWP Gas mini flex (Jahresverbrauch bis 2.538 kWh) |
8,71 | 3,09 |
EWP Komfortgas1 flex (Jahresverbrauch von 2.539 bis 5.590 kWh) |
7,16 | 6,39 |
EWP Komfortgas2 flex (Jahresverbrauch ab 5.591 kWh) |
6,31 | 10,35 |
Gültig ab 01.01.2021. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise, die gesetzlichen Steuern und Umlagen sind enthalten. Bitte beachten Sie, dass Rundungsdifferenzen auftreten können.
Im Netzgebiet der Netzgesellschaft Potsdam GmbH beliefern wir zusätzlich Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in höheren Spannungsebenen im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der oben genannten Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Preistabelle.
Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Gerne würden wir Sie für eine lange Partnerschaft mit uns begeistern. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen. Wir zahlen es Ihnen zurück.
Grundpreis | Leistungspreis | Arbeitspreis | Blindarbeitspreis** | |||||
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Euro/Monat | Euro/Monat | Euro/kW/Jahr | Euro/kW/Jahr | Cent/kWh | Cent/kWh | Cent/kvarh | Cent/kvarh | |
netto | brutto | netto | brutto | netto | brutto | netto | brutto | |
Niederspannung | 24,50 | 29,16 | 62,42 | 74,28 | 22,072 | 26,266 | 0,92 | 1,09 |
Mittelspannung | 42,07 | 50,06 | 63,21 | 75,22 | 21,287 | 25,332 | 0,92 | 1,09 |
Gültig ab 01.01.2021
Die Nettopreise beinhalten die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgaben, die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Stromsteuer (Regelsatz ab 1. Januar 2003: 2,05 Cent/kWh) sowie die Entgelte für die Umlagen aus § 19 Stromnetzentgeltverordnung, aus §§ 17 f, 17 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und aus § 13 Absatz 4 b EnWG, § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten. In den Bruttopreisen sind zusätzlich 19 % Umsatzsteuer enthalten.
Diese Preisstellung gilt nur in dem Gebiet, wo die Energie und Wasser Potsdam Grundversorger ist.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
** Soweit erforderlich werden die durch den Netzbetreiber mitgeteilten Werte für die Blindstromlieferungen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Gerundete Bruttopreise inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es im Vergleich zur Abrechnung auf Basis der Bruttopreise zu Rundungsdifferenzen kommen.
netto | brutto | |
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Grundpreis | 365,35 €/a | 434,77 €/a |
Leistungspreis | 13,10 €/kW/a | 15,59 €/kW/a |
Arbeitspreis | 4,900 ct/kWh | 5,831 ct/kWh |
Mengenumwerter | 229,56 €/a | 273,18 €/a |
Gültig ab: 01.07.2020
Die Nettopreise beinhalten die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Belastungen aus der Bilanzierungsumlage und Konvertierungsumlage sowie die Erdgassteuer. In den Bruttopreisen sind zusätzlich 19% Umsatzsteuer enthalten.