Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Fragen, Antworten und Hinweise zur Energiepreisbremse
Die EWP beginnt ab sofort, ihre Kund*innen zur Preisbremse individuell zu informieren. Da es sich um sehr umfangreiche Anpassungen in den Abrechnungssystemen handelt, werden die Kundinnen und Kunden nach und nach in den nächsten Wochen ihre persönlichen Informationen erhalten.
Im Bereich Strom informieren wir zuerst unsere Stromkunden, die im März und April rollierend abgerechnet werden. Die Sparte Gas wird ebenfalls in den nächsten Tagen starten. Die Umstellung des Systems für die Fernwärme befindet sich derzeit noch in der Prüfung. Neben den Privatkunden werden auch die Großkunden in den kommenden Wochen individuelle Informationen zu ihren Entlastungen durch die Preisbremse erhalten.
Entlastungen und gestiegene Energiekosten zum Jahreswechsel
Viele Kunden werden feststellen, dass der Entlastungsbetrag den Abschlag kaum verändern wird. In Einzelfällen wird sich der Abschlag sogar erhöhen. Das resultiert aus einer Entscheidung, die wir im vergangenen Jahr mit klarem Fokus zugunsten unserer Kundinnen und Kunden getroffen haben. Die gestiegenen Kosten am Energiemarkt musste auch die EWP an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Diese erhöhten Kosten haben wir bewusst nicht in die Abschlagspläne übertragen, da bereits bekannt war, dass die Preisbremse ebenfalls ab Januar 2023 wirksam sein wird. Die EWP hat damit die Belastung der Haushalte in Potsdam und im Umland in den Preisspitzen gezielt abgefangen.
1. Erstattungsbetrag Preisbremse / Abrechnungszeitraum
Die Entlastung der Preisbremse (2. Stufe), welche die Bundesregierung übernimmt, wird insgesamt für den Zeitraum der Rechnungslegung auf dem Deckblatt ausgewiesen. Sie gilt ab 01.01.2023. Für diese Rechnung betrifft das vorerst zwei Monate).
2. Ihre neuen Abschläge
Die neuen Abschläge wurden unter Berücksichtigung der Preisbremse berechnet. Sie fallen höher aus als die alten, wenn es im Laufe der Abrechnungsperiode Preiserhöhungen gegeben hat. (Infos dazu finden Sie unter siehe unter „Betragsermittlung Strom“ auf dieser Rechnung.)
Sie möchten dies nachrechnen? Nutzen Sie dafür unseren Entlastungsrechner.
3. Verbrauch Vorperiode
Die Verbrauchsermittlung zeigt Ihnen, wieviel Strom Sie in der letzten Abrechnungsperiode verbraucht haben und vergleicht diesen mit der Vorperiode. So erkennen Sie, ob Sie mehr oder weniger Strom verbraucht haben.
Der Vorjahresverbrauch bildet die Grundlage für die Ermittlung der Entlastungsbeträge.
4. Ihr aktueller Arbeitspreis (netto)
In der ersten Tabelle der „Betragsermittlung“ werden Ihnen die der Rechnung zugrundeliegenden Arbeits- und Grundpreise ausgewiesen. Ihr aktueller Arbeitspreis in dem Tarif „EWP Strom Grundversorgung“ beträgt 39,06 Cent/kWh (netto) * 19 % MwSt = 46,481 Cent / kWh (brutto).
5. Differenz Preisbremse
Mit der Strompreisbremse wird der Arbeitspreis für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 40 ct / kWh brutto gedeckelt. Unter „Differenz Preisbremse“ wird in EUR der Anteil des Arbeitspreises ausgewiesen, der über dem Deckel liegt. Der aktueller Arbeitspreis ist 46,481 Cent / kWh. Der Staat übernimmt die 6,481 Cent / kWh (entspricht 0,46481 EUR/kWh – 0,40 EUR/kWh = 0,04682 EUR/kWh).
Das Entlastungskontingent (305 kWh) multipliziert mit dem Brutto-Differenzbetrag (0,06481 Euro) ergibt eine Entlastung in Höhe von 19,81 Euro, die Ihnen für die 2 Monate unter 1. gutgeschrieben wird.
6. Ermittlung Entlastungskontingent
Für die Rechnung wird der gesamte Jahresverbrauch anteilig auf die Abrechnungsmonate (hier 2 Monate) berechnet (2.292kWh/12 * 2 Monate). Der anteilige prognostiziert Jahresverbrauch wird unten ausgewiesen.
Die restlichen Monate werden mit der kommenden Rechnung entlastet.
Die Preisbremse gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Dieses so genannte „Entlastungskontingent“ wird hier dargestellt (80 % von 382 kWh = 305,6 kWh).
Erfahren Sie alles Wichtige über die Strompreisbremse.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Gaspreisbremse.
Wissenswertes zur Preisbremse in der Fernwärme in Potsdam.
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen geplant und bereits auch schon umgesetzt: