Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Fragen, Antworten und Hinweise zur Energiepreisbremse
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) versendet schrittweise und rollierend Jahresrechnungen inklusive der Energiepreisbremse für das Jahr 2022 und 2023. Es handelt sich zum Teil um aufgestaute Rechnungen, die aufgrund der sehr ambitionierten gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung in die hauseigene Systemlandschaft erst jetzt abgeschlossen werden konnten. Diese Rechnungen gehen mit einer außergewöhnlichen Komplexität einher, wie auch der anschauliche Erklärfilm erläutert. Das liegt einerseits an den Preisanpassungen, die in 2022 stattfinden mussten. Es liegt aber auch an den Berechnungsgrundlagen für die Energiepreisbremse, der Soforthilfe und der Mehrwertsteuerveränderung – also Entlastungen, die jeweils zu verschiedenen Zeitpunkten wirksam wurden.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rechnung oder Ihrem neuen Abschlagsplan haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter*innen im Kundenservice.
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1. Erstattungsbetrag Preisbremse / Abrechnungszeitraum
Die Entlastung der Preisbremse (2. Stufe), welche die Bundesregierung übernimmt, wird insgesamt für den Zeitraum der Rechnungslegung auf dem Deckblatt ausgewiesen. Sie gilt ab 01.01.2023. Für diese Rechnung betrifft das vorerst zwei Monate).
2. Ihre neuen Abschläge
Die neuen Abschläge wurden unter Berücksichtigung der Preisbremse berechnet. Sie fallen höher aus als die alten, wenn es im Laufe der Abrechnungsperiode Preiserhöhungen gegeben hat. (Infos dazu finden Sie unter siehe unter „Betragsermittlung Strom“ auf dieser Rechnung.)
Sie möchten dies nachrechnen? Nutzen Sie dafür unseren Entlastungsrechner.
3. Verbrauch Vorperiode
Die Verbrauchsermittlung zeigt Ihnen, wieviel Strom Sie in der letzten Abrechnungsperiode verbraucht haben und vergleicht diesen mit der Vorperiode. So erkennen Sie, ob Sie mehr oder weniger Strom verbraucht haben.
Der Vorjahresverbrauch bildet die Grundlage für die Ermittlung der Entlastungsbeträge.
4. Ihr aktueller Arbeitspreis (netto)
In der ersten Tabelle der „Betragsermittlung“ werden Ihnen die der Rechnung zugrundeliegenden Arbeits- und Grundpreise ausgewiesen. Ihr aktueller Arbeitspreis in dem Tarif „EWP Strom Grundversorgung“ beträgt 39,06 Cent/kWh (netto) * 19 % MwSt = 46,481 Cent / kWh (brutto).
5. Differenz Preisbremse
Mit der Strompreisbremse wird der Arbeitspreis für Privathaushalte und kleine Unternehmen auf 40 ct / kWh brutto gedeckelt. Unter „Differenz Preisbremse“ wird in EUR der Anteil des Arbeitspreises ausgewiesen, der über dem Deckel liegt. Der aktueller Arbeitspreis ist 46,481 Cent / kWh. Der Staat übernimmt die 6,481 Cent / kWh (entspricht 0,46481 EUR/kWh – 0,40 EUR/kWh = 0,04682 EUR/kWh).
Das Entlastungskontingent (305 kWh) multipliziert mit dem Brutto-Differenzbetrag (0,06481 Euro) ergibt eine Entlastung in Höhe von 19,81 Euro, die Ihnen für die 2 Monate unter 1. gutgeschrieben wird.
6. Ermittlung Entlastungskontingent
Für die Rechnung wird der gesamte Jahresverbrauch anteilig auf die Abrechnungsmonate (hier 2 Monate) berechnet (2.292kWh/12 * 2 Monate). Der anteilige prognostiziert Jahresverbrauch wird unten ausgewiesen.
Die restlichen Monate werden mit der kommenden Rechnung entlastet.
Die Preisbremse gilt für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Dieses so genannte „Entlastungskontingent“ wird hier dargestellt (80 % von 382 kWh = 305,6 kWh).
Erfahren Sie alles Wichtige über die Strompreisbremse.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Gaspreisbremse.
Wissenswertes zur Preisbremse in der Fernwärme in Potsdam.
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen geplant und bereits auch schon umgesetzt: