Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Fragen und Antworten zur Versorgungssicherheit in Potsdam
Mit Hochdruck arbeiten wir gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern an der Umsetzung der Preisbremsen. Da die IT-Systeme der Branche für diese Berechnung nicht ausgelegt sind, werden umfassende Überarbeitungen, Anpassungen und Tests vorgenommen.
Die Abschlagsanpassungen erfolgen durch kundenindividuelle Schreiben am Ende einer komplexen Berechnung. Der Versand der Schreiben kann sich daher verzögern. Es gehen Ihnen aber keine Entlastungen verloren.
Unsere Empfehlung
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Abschlag eigenständig anzupassen. Nutzen Sie dafür am besten unseren Entlastungsrechner zur Berechnung Ihres Abschlags und den Online-Service für die Abschlagsanpassung.
Erfahren Sie alles Wichtige über die Strompreisbremse.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Gaspreisbremse.
Wissenswertes zur Preisbremse in der Fernwärme in Potsdam.
Thema: Energiepreisbremse
Sendung vom 16.02.2023 mit Dr. Karin Sadowski
Warum sind die Energiekosten gestiegen? Wie setzen sich die Kosten zusammen? Wer profitiert von der Energiepreisbremse?
Für den Monat Dezember 2022 wurde eine einfache und pragmatische Entlastungsmaßnahmen für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen: Sie wurden von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Mieterinnen und Mieter sollen die Dezember-Entlastung mit der nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung/Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter erhalten. Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Abrechnung zu erstellen und vorzulegen, müssen aber schon in diesem Dezember über die geschätzte Gutschrift informieren. Somit wird bei den meisten Mietern erst im Rahmen der Nebenkostenabrechnung oder im Laufe des Jahres 2023 die Soforthilfe wirken.
Die Entlastung des Vermieters wird an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben. Damit wird der Anstieg der Heizkosten gedämpft und die Mieter*innen profitieren von der Entlastung zu dem Zeitpunkt, wo sie besonders intensiv belastet werden.
Im Strom gilt die Strompreisbremse ab März 2023.
Begünstigte sind Haushalts- und Kleingewerbekunden (Standardlastprofilkunden-SLP) sowie Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM), sofern ihr Verbrauch unter 1,5 Mio. kWh/Jahr liegt. Zusätzlich begünstigt sind Kunden wie die Wohnungswirtschaft, Pflege-/Vorsorge- und Reha-Einrichtungen (aber keine Krankenhäuser) sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen unabhängig von ihrem Jahresverbrauch.
Folgende Personen, Unternehmen oder Einrichtung haben eine Berechtigung auf die Soforthilfe*:
* Spätestens mit der nächsten Rechnung, die den Gasverbrauch von Dezember 2022 umfasst, wird die Soforthilfe als Entlastung ausgewiesen.
Berechnungsgrundlage für die Entlastung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben der im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch. Dieser wird durch 12 Monate geteilt und mit dem am 1. Dezember 2022 geltenden Arbeitspreis (brutto) multipliziert.
Dem Ergebnis wird der für Dezember anfallende Grundpreis (brutto) hinzuaddiert.
Der Entlastungsbetrag beträgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben 120 % des im September 2022 geleisteten Abschlags. Waren keine zwölf Abschlagszahlungen vereinbart, ist ein entsprechender monatlicher Durchschnitt gebildet worden.
Bemessungsgrundlage für RLM-Kunden ist ein prognostizierter Jahresverbrauch der Monate November 2021 – Oktober 2022. Dieser wird ebenfalls durch 12 geteilt und mit dem aktuell am 01. Dezember 2022 geltenden Arbeitspreis multipliziert. Der entsprechende Entlastungsbetrag wird der folgenden Januar 2023-Monatsrechnung gutgeschrieben. RLM-Gaskunden müssen uns bis zum 31. Dezember 2022 ihre Berechtigung nachweisen. Einen entsprechenden Antrag haben wir hier hinterlegt.
PDF: Antrag für antragsberechtigte RLM-Kunden gemäß § 2 EWSG*
Bemessungsgrundlage der Entlastung für Fernwärmekunden ist der September 2022-Abschlag + 20%. Die Kund*innen, die zum Dezember ihre Jahresverbrauchsabrechnung bekommen, erhalten den Dezemberabschlag als Gutschrift innerhalb der Rechnung. Kund*innen, die später abgerechnet werden, erhalten den Betrag auf das jeweilige Konto ausgezahlt.
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen geplant und bereits auch schon umgesetzt:
Aufgrund einer vorausschauenden, langfristigen Beschaffung wurden die Preissteigerungen an der Börse erst mit zeitlichem Verzug weitergegeben. Auch Kostensenkungen können erst zeitversetzt in den Tarifen berücksichtigt werden.
Warum werden Kostensenkungen nicht direkt weitergegeben?
Der Energiemarkt ist sehr volatil. Sinkende Preise an der Börse können sich kurzfristig schnell wieder ändern. Es ist ungewiss, ob Anbieter, die aktuell sehr günstige Preise anbieten, diese Preise auch langfristig halten können. Um die Kunden langfristig zu entlasten, wurde die Entlastung durch die Dezember-Soforthilfe, die Mehrwertsteuer-Senkung sowie die Preisbremsen für 2023 auf den Weg gebracht. So werden die Preise für die Verbraucher gedeckelt und die Verbraucher müssen sich vorerst weniger Sorgen über die Preissteigerungen machen.