Stadtwerke Potsdam GmbH
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Pressemitteilung
Potsdam, den 03.11.2014
In der kalten Jahreszeit kommt es immer wieder zu erheblichen Frostschäden an häuslichen privaten Wasserleitungen und an Wasserzählern. Während Kälteperioden besteht die Gefahr, dass Wasserzähler und Leitungen in offenen und schlecht isolierten Raumen oder in ungenutzten Gebäuden einfrieren. Dem können Hausbesitzer vorbeugen. Hier einige Tipps der EWP:
Nicht benötigte Leitungen, wie z.B. Gartenleitungen, sollten im Spätherbst abgesperrt werden und bis zum Hauptsperrhahn vollständig entleert werden. Das Entleerungsventil sollte über den Winter bis zum Anstellen geöffnet bleiben. Außentüren und Fenster von Kellerräumen mit Wasserleitungen und -zählern sollten geschlossen halten. Türen und Fenster sollten abgedichtet werden, damit Luftdurchzug vermieden wird.
Besonders frostgefährdete Leitungsteile, Armaturen und Wasserzähler in Kellern, sollten mit Isolierstoffen umwickelt werden. Wasserzählerschächte im Freien sind gut abzudecken und gegen Frosteinwirkung schützen. Absperrhähne und Wasserzähler sollten zugänglich bleiben. Bei mehreren Wochen Abwesenheit in Ferien- und Wochenendhäusern empfiehlt es sich, eine Wärmequelle (z.B. Elektroheizkörper) als Frostschutz aufzustellen. Ist dieses nicht möglich, müssen die Wasserleitungen auch im Wohnbereich entleert werden. Hierzu ist der Haupthahn abzustellen und alle Zapfstellen sind zu öffnen, bis die Leitungen leer sind.
Sollte es dennoch einmal zum Einfrieren von Wasserleitungen kommen, eignen sich heißes Wasser, heiße Tücher, Heizmatten oder Heizlüfter zum Auftauen. Eingefrorene Leitungen sind umgehend aufzutauen, da die Sprengwirkung des Eises mit der Ausweitung des Eispfropfens wächst. Um größere Schäden abzuwenden, sollte ein Installateur als Fachmann zur Hilfe gerufen werden.
Eingefrorene Wasserzähler darf nur das Wasserversorgungsunternehmen – die Energie und Wasser Potsdam (EWP) – auftauen. Auf gar keinen Fall dürfen Infrarotstrahler oder offenes Feuer verwendet werden. In diesem Fall riskiert man nicht nur das Platzen der Leitungen u.a. durch Dampfbildung, sondern auch noch einen Brandschaden. Für das Beseitigen von Schäden hinter dem Wasserzähler sollte ein anerkannter Installateur-Fachbetrieb beauftragt werden.
Grundsätzlich ist die EWP für Reparaturen an Hausanschlüssen und Wasserzählern zuständig. Für die Leitungen und Anschlüsse hinter dem Wasserzähler ist jedoch der Hausbesitzer bzw. Wohnungseigentümer verantwortlich. Er ist verpflichtet, Hausanschlüsse und Wasserzähler gegen Schäden, wie beispielsweise durch Frost, zu schützen. Im Schadensfall müssen die Reparaturkosten für Wasserzähler und an der Hausanschlussleitung bis zum Wasserzähler vom Hausbesitzer getragen werden.
Schäden am Hausanschluss oder am Wasserzähler sind bitte unverzüglich dem EWP-Bereitschaftsdienst mitzuteilen. Telefon: 0331 / 661-2407 oder kostenfrei 0800 / 0112832