Stadtwerke Potsdam GmbH
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Pressemitteilung
Potsdam, den 14.10.2021
Elektroschrott gehört nicht in den Hausmüll. Ob altes Smartphone, defekter Laptop oder Röhren-Fernseher - für die meisten Verbraucher sind sie nicht mehr zu benutzen. Doch in den Geräten stecken oft viele kostbare Rohstoffe wie Kupfer, Gold oder Platin - aber auch mitunter gefährliche Schadstoffe, zum Beispiel Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher.
Die Entsorgung von Elektroaltgeräten ist seit 2006 durch das Elektroaltgerätegesetz geregelt. Wenn auf einem Produkt ein Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ zu finden ist, bedeutet das, dass es nicht über den Restabfall in der Mülltonne entsorgt werden darf.
Bitte entsorgen Sie die Elektrogeräte auf den beiden Wertstoffhöfen Drewitz und Neuendorfer Anger! Aber auch die Abholung über eine angemeldete Abholung von Elektrogroßgeräten im Rahmen der Sperrmüllentsorgung wird rege genutzt. Kleine Elektrogeräte können zusätzlich am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Viele Potsdamer*innen beachten dies im Alltag, bilanziert die Stadtentsorgung Potsdam (STEP) am heutigen „Internationalen Tag des Elektroschrotts“. An beiden Wertstoffhöfen werden pro Tag in etwa 1 Tonne Kleingeräten abgegeben. Insgesamt waren es in den Jahren 2019 und 2020 pro Monat ca. 90 Tonnen, in diesem Jahr sind es bisher ca. 80 Tonnen/Monat. Die Jahresmenge für das laufende Jahr 2021 liegt bisher bei ca. 660 Tonnen, in 2020 und 2019 waren es jeweils ca. 1000 Tonnen.
Zu den Elektrogeräten gehören verallgemeinert alle Geräte, die zu ihrem Betrieb Strom benötigen, beispielsweise Kühlschränke, Heizungen, Bildschirmgeräte wie Monitore und Fernseher, Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen und Trockner, Geräte der Telekommunikation, IT-Geräte (PC/ Laptop/ Peripheriegeräte), Haushaltskleingeräte wie elektrische Küchengeräte, Zahnbürsten, elektrische Werkzeuge LED-Lampen, Leuchtstofflampen und Energiesparlampen (jedoch keine Glühlampen).
Bei der Annahme an den Wertstoffhöfen wird beispielsweise darauf geachtet, dass von außen entnehmbare Batterien entfernt werden und auch sonst keine Gefahr von den Geräten ausgeht. Alle Prozesse und Mengenströme, einschließlich der Beauftragung eines Herstellers zur Entsorgung eines Containers, stehen unter der Aufsicht einer zentralen Koordinierungsstelle – dem Elektroaltgeräteregister.
Gefährliche Inhaltstoffe von Elektrogeräten können die bei unsachgemäßem Umgang eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen und für die Umwelt darstellen. Über die Wertstoffhöfe werden Batterien einer sachgerechten Verwertung zugeführt. Säurehaltige Bleiakkus werden geschreddert, das Blei und der Kunststoff vom Rest getrennt und Blei und Kunststoff werden wiederverwendet.
Die Entsorgung der anderen Haushaltstrockenbatterien erfolgt nach dem Batteriegesetz. Besonders ist dabei auf Lithiumbatterien zu achten. Beispielsweise enthalten viele neue Geräte Lithiumbatterien. Wenn Geräte mit Lithiumbatterien unsachgemäß im Hausmüll entsorgt werden, kann die Batterie beim Pressvorgang oder beim Umladen beschädigt werden und in den Transportfahrzeugen einen Brand verursachen. Kleinere können gemeinsam mit den anderen, z.B. Alkalibatterien, entsorgt werden. Größere Lithiumbatterien und defekte kleinere Lithiumbatterien (aufgebläht, Hülle geplatzt etc.) müssen gesondert verpackt und transportiert werden. Hier greifen die Gefahrgutvorschriften (ADR).
Die Wiederverwendung von Elektrogeräten bringt enorme Umweltvorteile mit sich. So soll bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen einsparen, sagt beispielsweise die Deutsche Umwelthilfe (DUH).
Die Entsorgung der Elektroaltgeräte ist seit 2006 durch das Elektroaltgerätegesetz geregelt. Alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) – also alle Kreise und kreisfreien Städte - sind danach verpflichtet, Elektroaltgeräte von allen Haushalten und in bestimmten Grenzen vom Gewerbe und aus anderen Herkunftsbereichen kostenlos entgegenzunehmen. Die weitere Entsorgung obliegt dann der Verantwortung der Hersteller der Elektrogeräte.
Im Rahmen der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vom Oktober 2015, wurde eine allgemeine Rücknahmepflicht für Vertreiber von Elektrogeräten eingeführt. Für den stationären Handel gilt, dass Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 qm sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche ab 400 qm, Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von max. 25 cm kostenfrei zurücknehmen müssen. Bei größeren Elektroaltgeräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektrogerätes.
Fazit: Die STEP ist nicht der einzige Partner bei der Rücknahme von Elektroschrott in Potsdam, aber seit 15 Jahren einer der wichtigsten.
Bei der zentralen Auftragsannahme der STEP (Tel.: 0331 - 661 7166 oder mailto:auftrage@step-potsdam.de) können elektrische Geräte vom Kühlschrank über den Fernseher bis hin zum PC zur Abholung angemeldet werden. Diese Geräte werden am Abholtag von der STEP vor dem Grundstück eingesammelt. Bei der Abholung dieser größeren Geräte können auch Kleingeräte mit bereitgestellt werden. Eine ausschließliche Abholung von Kleingeräten wie beispielsweise einem Toaster erfolgt nicht. https://www.swp-potsdam.de/de/entsorgung/elektrogeräte/
Im Namen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)