Energie und Wasser Potsdam Kundenservice
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Unser Potsdamer Trink- und Abwasser
das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch (14. Mai 2025) seine Entscheidung zu den Wassergebührenbescheiden der Landeshauptstadt Potsdam der Jahre 2010 bis 2012 bekannt gegeben. Bisher liegt der Landeshauptstadt Potsdam und uns keine schriftliche Urteilsbegründung vor.
Bekannt ist lediglich aus der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts: „Die Rechtswidrigkeit der Gebührenbescheide sah der Senat darin begründet, dass die Angemessenheit des an die GmbH entrichteten Entgelts nicht plausibel gemacht worden sei.“
Einordnung seitens EWP
Die EWP bereitet die Kosten für die Trinkwasserversorgung, die Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung jährlich gegenüber der Landeshauptstadt Potsdam auf, die damit Grundlage der Entgelte sind. Dazu zählen notwendigen Investitionen in die Infrastruktur ebenso wie laufenden Betriebskosten. Die Entgelte an die EWP fließen als Bestandteile in die Gebührenkalkulationen der Stadt ein.
Selbstverständlich stehen wir der Landeshauptstadt bei Bedarf zur Seite, um die zurückliegenden Gebührenkalkulationen im Sinne der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu plausibilisieren. Das ist in unserem gemeinsamen Interesse.
Die Landeshauptstadt hat erklärt, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen. Deshalb ergeben sich aktuell keine unmittelbaren Auswirkungen auf zurückliegende Gebührenbescheide. Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie hierüber informieren.
Für uns hat die verlässliche Versorgung der Potsdamer Bürgerinnen und Bürger mit hochwertigem Trinkwasser und eine sichere, ressourcenschonende Abwasserentsorgung höchste Priorität. Wir wissen, dass das Vertrauen in unsere Leistung ein hohes Gut ist. Daran arbeiten wir jeden Tag – offen, nachvollziehbar und zukunftsorientiert. Wir stehen der Landeshauptstadt deshalb mit Unterstützung zur Seite.
Christiane Preuß und Eckard Veil, Geschäftsführer der Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP), erklären:
„Die Energie und Wasser Potsdam GmbH erbringt für die Landeshauptstadt Potsdam Dienstleistungen in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die vertraglichen Grundlagen hierfür sind im Ver- und Entsorgungsvertrag zwischen beiden Parteien Landeshauptstadt Potsdam und der Energie und Wasser Potsdam GmbH festgelegt.
Auf dieser Basis betreibt die EWP die gesamte Trink- und Abwasserinfrastruktur und stellt durch erforderliche Bau- und Investitionsmaßnahmen sicher, dass die Einwohnerinnen und Einwohner Potsdams zu jeder Zeit und in hervorragender Qualität mit Trinkwasser versorgt werden. Entstehende Abwässer werden ebenfalls fachgerecht, verlässlich und mit höchsten Qualitätsansprüchen entsorgt. Die damit verbundenen Kosten werden der Landeshauptstadt vertragsgemäß in Rechnung gestellt. Über Kostenentwicklungen, Sanierungs- oder Investitionsbedarfe erfolgt stehts frühzeitig eine transparente Information. Jede Bau- und Investitionsmaßnahme wird im Vorfeld mit dem zuständigen Geschäftsbereich besprochen und genehmigt. Die daraus resultierenden Forderungen sind dementsprechend allen Vertragsparteien frühzeitig bekannt.
Aufgrund der Inflation und den Preisentwicklungen in den verschiedensten Gewerken sind die Kosten für den Betrieb und Erhalt der Wasserver- und -entsorgung deutlich aufgewachsen. Zur Deckung dieser Kosten verfügt die Landeshauptstadt Potsdam GmbH über das Instrument der Gebührenerhebung. Die Ausgestaltung dieser Gebühren obliegt der Landeshauptstadt. Die Landeshauptstadt hat zwischen 2013 und 2023 keine Gebührenanpassung vorgenommen. Die EWP ist daran nicht beteiligt. Die Vertragsbeziehung zwischen Landeshauptstadt Potsdam und EWP wird davon nicht berührt
Aktuell ist u.a. die vereinbarte Quartalsabschlagszahlung für das vierte Quartal 2024 sowie die Jahresschlussrechnung nicht vollständig ausgeglichen und kann von der Landeshauptstadt Potsdam nicht beglichen werden. In engem und partnerschaftlichem Austausch mit der Landeshauptstadt Potsdam ist es unser Ziel, die ausstehenden Mittel einzunehmen.
Auf Wunsch der Landeshauptstadt Potsdam und im Einvernehmen mit unserem Hause sollen die Dienstleistungsentgelte für 2024 und 2025 durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft werden. Darüber hinaus haben auch wir die Bedenken der Landeshauptstadt gegen unsere Forderung rechtlich prüfen lassen und sehen uns in unserer Auffassung bestätigt.
Die Stadtverwaltung hat zudem angeregt, die Regelungen des Ver- und Entsorgungsvertrages einer Neubewertung zu unterziehen. Wir stehen diesem Wunsch aufgeschlossen gegenüber und sind zu jeder Zeit transparent und lösungsorientiert. So stellen wir bereits seit Jahren detaillierte Informationen und Daten zum Betrieb, Zustand und Investitionsbedarf der Assets zur Verfügung. Inwieweit die vorhandenen Informationen z.B. im Rahmen eines Monitorings der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen, ist eine Angelegenheit der Landeshauptstadt.“
Potsdam, den 14.03.2025
Unser Wasser
für Babynahrung
Ständige
Qualitätskontrolle
Aufbereitung
ohne Chemie
Für die großen und kleinen Fragen rund um Wasser können Sie sich jederzeit an uns wenden. Unsere qualifizierten Mitarbeiter vor Ort helfen Ihnen gern.
Sie haben ein Problem? Kein Problem: Über unser Störungstelefon sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Rufen Sie uns gerne an.
Montag bis Freitag, 10 – 18 Uhr
Friedrich-Ebert-Straße 107
14467 Potsdam
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